Zu lesen war es im „Bundesliga Ergebnisdienst“ am 22.8.2021, also lange nach der Veröffentlichung der Abschlusstabelle der Oberliga Nord West: dem SV Hellern wurden zusätzlich zu der fälligen Geldstrafe vier Punkte wegen des Nichtantretens in Runde 8 und 9 abgezogen. Damit ist Hellern 1 geteilter Vorletzer und entging dem Abstieg am Grünen Tisch nur um Haaresbreite. Update
Puh, da war knapp
Zunächst der Stein des Anstoßes:
Dass Hellern 1 in der neuen offiziellen Tabelle überhaupt Drittletzter wurde, verdankt das Team nur der besseren Feinwertung gegenüber den SF Hannover. Abgesehen von der Causa MTV Tostedt ist dies formal betrachtet eine knappe Sache gewesen.
Grundlage ist die Turnierordnung der Norddeutschen Landesverbände: „2.10 Spielausfälle und Nichtantreten.“ Dort wird der Strafabzug in 2.10.4 geregelt. Er ist also rechtens.
Für diese TO sind die Norddeutschen Landesverbände verantwortlich, deren Dachorganisation die Norddeutschen Schachverbände sind. Die wurden 2016 in einem Bericht des Deutschen Schachbundes für ihre neue Webpräsenz und das frische Layout gefeiert. Das sieht im Moment so aus:
Fragen über Fragen
Somit existiert faktisch unter der bekannten URL keine Möglichkeit, sich über Details zu informieren oder im Impressum einen Ansprechpartner zu finden. Zum Beispiel, um Antwort auf folgende Frage zu erhalten: Warum wird in der fast gleichlautenden und leider undatierten TO des Hamburger Schachverbandes ein Strafabzug bei Nichantreten nicht erwähnt? Und überhaupt: Warum werden in schwierigen Corona-Zeiten Mannschaften drakonisch bestraft, deren Nichtantreten möglicherweise handfeste Gründe hatte? Gibt es möglicherweise Vereine, die nicht in der Lage waren, eine Mannschaft zusammenzubekommen?
Neben Hellern traf es in der Oberliga Nord Nord noch die Schachfreunde HH. Im Schachbund NRW hat man auf ähnliche Mittel verzichtet.
(Nachtrag: Das habe ich leider schlecht recherchiert. Im SB NRW werden bei den Mannschaftsmeisterschaften (Oberliga NRW, NRW-Klasse in zwei Gruppen) m.B. keine Punkte abgezogen. In den darunter organisierten Landesverbänden sieht es bereits anders aus. Zum Beispiel im Schachverband Mittelrhein. Der sanktioniert entschuldigtes und nicht entschuldigtes Nichtantreten zusätzlich zu den Bußgeldern so: „Im Wiederholungsfall gibt es außerdem einen Abzug von 2 Mannschaftspunkten.“ Der Regelformalismus in Niedersachsen ist so gesehen kein Sonderfall. Ich bedauere daher die Ungenauigkeiten. Ob man die Sanktion anwenden musste, bleibt aber ein berechtigte Frage).